Am 28. Juni 2025 tritt eine neue Verordnung für Unternehmer und deren Website-Auftritt in Kraft. Die sogenannte BFSG. (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz).
Es ist ein Gesetz in Deutschland, das die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verbessern soll, insbesondere im digitalen Bereich. Das Gesetz soll sicherstellen, dass alle Menschen, auch Menschen mit Behinderungen, Zugang zu diesen Produkten und Dienstleistungen haben.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Dies bedeutet, dass Websites, Online-Shops, Apps und andere digitale Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können.
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, genutzt werden können. Dies umfasst unter anderem.
Unternehmen, die ihre digitalen Angebote nicht barrierefrei gestalten, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies kann von Abmahnungen bis zu Bußgeldern reichen. Zudem kann die Marktüberwachung der Länder den Betrieb nicht barrierefreier digitaler Angebote untersagen.
Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, insbesondere an den Konformitätsstufen A und AA. Weitere Informationen finden Sie hier: https://bfsg-gesetz.de/
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